Die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen fuer Rollenspielveranstaltungen des Heldentrutz e.V gelten fuer alle im Zusammenhang mit den Veranstaltungen moeglichen Belange.
Heldentrutz e.V. Website
1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst.
2. Die Teilnahme ist grundsaetzlich nur fuer Personen ab 18 Jahren gestattet. Personen unter 18 Jahren duerfen nur unter Vorlage einer schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten und einer ausdruecklichen Zusage des Veranstalters teilnehmen. Bei Anmeldung angegebene Daten zum Alter oder Geburtsdatum sind vom Veranstalter nicht auf Richtigkeit zu pruefen. Der Veranstalter behaelt sich aber das Recht vor, bei Verdacht eine Ausweiskontrolle durchfuehren zu duerfen und ggf. einen Teilnehmer aus der Veranstaltung auszuschliessen.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstaendig ueber geltende Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausruestung einer Zulassungspruefung durch den Veranstalter zu unterziehen.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich ausdruecklich, nach Moeglichkeit jegliche gefaehrliche Situation fuer sich, andere Teilnehmer oder der Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zaehlt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhaengen und Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb der dafuer vorgesehenen Feuerplaetze das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht ueberprueften Waffen oder Ausruestung, sowie uebermaeßiger Alkoholkonsum.
5. Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfuellungsgehilfen ist folge zu leisten.
6. Die Teilnehmer verpflichten sich die benutzten Oertlichkeiten wie Zeltplatz und Toiletten in einem sauberen Zustand zu halten und zu verlassen. Der Veranstalter behaelt sich das Recht vor bei Verstoß entsprechende Pfandzahlungen einzubehalten und ggf. Sachschaeden direkt einzufordern.
7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefaehrden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, koennen von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rueckerstattung des Teilnehmerbetrages hat.
8. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder seine Erfuellungsgehilfen nicht vorsaetzlich oder grob fahrlaessig gehandelt haben.
9. Schadensersatzansprueche aus Unmoeglichkeiten der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlaessigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschraenkt.
10. Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Ton-, Film-, Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
11. Alle Rechte an der aufgefuehrten Handlung, sowie an dem vom Veranstalter verwendeten und erschaffenen Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
12. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur fuer private Zwecke zulaessig. Jede oeffentliche Auffuehrung, Uebertragung und Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverstaendnis des Veranstalters zulaessig.
13. Die Teilnehmerzahl ist beschraenkt. Der Veranstalter behaelt sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gruenden gegen Rueckerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
14. Ueber die zur Verfuegung gestellte Online-Anmeldung meldet sich der Teilnehmer verbindlich fuer die jeweils auf den Webseiten der Online-Anmeldung ausgeschriebene Veranstaltung an. Damit verpflichtet sich der Teilnehmer, den jeweils gueltigen Teilnehmerbeitrag zeitnah zu ueberweisen.
15. Bei Ruecktritt des Teilnehmers, egal zu welchem Zeitpunkt, wird eine Pauschale von 25,- € zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten vom Veranstalter einbehalten. Bei Ruecktritt in einem Zeitraum von vier oder weniger Wochen vor der Veranstaltung erfolgt keine Rueckerstattung.
16. Teilnehmerplaetze sind nicht uebertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres moeglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
17. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsaetzlich im Voraus.
18. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Ruecklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Gebuehren zu tragen.
19. Grundsaetzlich verpflichtet sich der Teilnehmer zur bargeldlosen Ueberweisung der korrekten Teilnehmergebuehr auf das vom Veranstalter in der jeweiligen Anmeldung angegebene Konto.
20. Bei Anmeldung in Name und Rechnung eines Dritten haftet der Anmelder fuer dessen Verbindlichkeit aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
21. Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Habe (Equipment) wieder mit nach Hause zu nehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Kosten fuer Abtransport, Aufbewahrung und Versand an den Teilnehmer zu berechnen. Bei Equipment welches 1 Jahr (= eine Saison) nicht vom Besitzer schriftlich (e-mail reicht) eingefordert wird, gehen wir von einer Eigentumsaufgabe aus. Dieses geht dann in den Fundus des Veranstalters ueber.
22. Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB unberuehrt.
23. Der Teilnehmer erklaert sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Datenbank gefuehrt werden. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im fuer die Veranstaltungsanmeldung notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gruenden an Dritte weitergegeben.
2. Die Teilnahme ist grundsaetzlich nur fuer Personen ab 18 Jahren gestattet. Personen unter 18 Jahren duerfen nur unter Vorlage einer schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten und einer ausdruecklichen Zusage des Veranstalters teilnehmen. Bei Anmeldung angegebene Daten zum Alter oder Geburtsdatum sind vom Veranstalter nicht auf Richtigkeit zu pruefen. Der Veranstalter behaelt sich aber das Recht vor, bei Verdacht eine Ausweiskontrolle durchfuehren zu duerfen und ggf. einen Teilnehmer aus der Veranstaltung auszuschliessen.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstaendig ueber geltende Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausruestung einer Zulassungspruefung durch den Veranstalter zu unterziehen.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich ausdruecklich, nach Moeglichkeit jegliche gefaehrliche Situation fuer sich, andere Teilnehmer oder der Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zaehlt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhaengen und Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb der dafuer vorgesehenen Feuerplaetze das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht ueberprueften Waffen oder Ausruestung, sowie uebermaeßiger Alkoholkonsum.
5. Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfuellungsgehilfen ist folge zu leisten.
6. Die Teilnehmer verpflichten sich die benutzten Oertlichkeiten wie Zeltplatz und Toiletten in einem sauberen Zustand zu halten und zu verlassen. Der Veranstalter behaelt sich das Recht vor bei Verstoß entsprechende Pfandzahlungen einzubehalten und ggf. Sachschaeden direkt einzufordern.
7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefaehrden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, koennen von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rueckerstattung des Teilnehmerbetrages hat.
8. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder seine Erfuellungsgehilfen nicht vorsaetzlich oder grob fahrlaessig gehandelt haben.
9. Schadensersatzansprueche aus Unmoeglichkeiten der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlaessigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschraenkt.
10. Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Ton-, Film-, Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
11. Alle Rechte an der aufgefuehrten Handlung, sowie an dem vom Veranstalter verwendeten und erschaffenen Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
12. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur fuer private Zwecke zulaessig. Jede oeffentliche Auffuehrung, Uebertragung und Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverstaendnis des Veranstalters zulaessig.
13. Die Teilnehmerzahl ist beschraenkt. Der Veranstalter behaelt sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gruenden gegen Rueckerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
14. Ueber die zur Verfuegung gestellte Online-Anmeldung meldet sich der Teilnehmer verbindlich fuer die jeweils auf den Webseiten der Online-Anmeldung ausgeschriebene Veranstaltung an. Damit verpflichtet sich der Teilnehmer, den jeweils gueltigen Teilnehmerbeitrag zeitnah zu ueberweisen.
15. Bei Ruecktritt des Teilnehmers, egal zu welchem Zeitpunkt, wird eine Pauschale von 25,- € zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten vom Veranstalter einbehalten. Bei Ruecktritt in einem Zeitraum von vier oder weniger Wochen vor der Veranstaltung erfolgt keine Rueckerstattung.
16. Teilnehmerplaetze sind nicht uebertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres moeglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
17. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsaetzlich im Voraus.
18. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Ruecklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Gebuehren zu tragen.
19. Grundsaetzlich verpflichtet sich der Teilnehmer zur bargeldlosen Ueberweisung der korrekten Teilnehmergebuehr auf das vom Veranstalter in der jeweiligen Anmeldung angegebene Konto.
20. Bei Anmeldung in Name und Rechnung eines Dritten haftet der Anmelder fuer dessen Verbindlichkeit aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
21. Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Habe (Equipment) wieder mit nach Hause zu nehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Kosten fuer Abtransport, Aufbewahrung und Versand an den Teilnehmer zu berechnen. Bei Equipment welches 1 Jahr (= eine Saison) nicht vom Besitzer schriftlich (e-mail reicht) eingefordert wird, gehen wir von einer Eigentumsaufgabe aus. Dieses geht dann in den Fundus des Veranstalters ueber.
22. Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB unberuehrt.
23. Der Teilnehmer erklaert sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Datenbank gefuehrt werden. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im fuer die Veranstaltungsanmeldung notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gruenden an Dritte weitergegeben.